Besuchen Sie uns auf http://www.cdu-westoverledingen.de

DRUCK STARTEN


Presse
03.05.2021, 20:34 Uhr
Vier Maßnahmen für den Neustart des Tourismus und der Gastronomie
Positionspapier des Bezirksfachausschusses Küste, Inseln und Tourismus des CDU-Bezirksverbandes Ostfriesland
Zur aktuellen Debatte über die nächste Corona-VO des Landes hat der CDU-Bezirksvorstand Ostfriesland – mit Blick auf die in unserer Region wirtschaftlich besonders bedeutsame Tourismus- und Gastronomiewirtschaft – anhängendes Positionspapier des zuständigen Bezirksfachausschusses beschlossen.
Die vier Massnahmen für den Neustart des Tourismus und der Gastronomie sind:

  1. Impfkampagne vorantreiben.
    Die Impfungen müssen weiter beschleunigt und der Einsatz von Hausärzten, Fachärzten und Betriebsärzten ausgebaut werden. Die Priorisierung der Impfungen sollte spätestens Anfang Juni aufgehoben werden. Zugleich sind die Einschränkungen der Grundrechte für alle Menschen mit vollem Impfschutz und für Genese zurückzunehmen.
  2. Teststrategie ausbauen.
    Die Selbst- und vor allem Schnell- und PCR-Tests können in Kombination mit App-basierten Identifikations-, Melde, und Nachverfolgungssystemen als integraler Bestandteil der Hygienekonzepte von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben aber auch Einzelhandel und Kultureinrichtungen für zusätzliche Sicherheit der bisher nicht immunisierten Menschen sorgen. Wer einen max. 48 Stunden alten negativen Schnelltest oder PCR-Test nachweisen kann, sollte den Geimpften und Genesenen gleichgestellt werden.
  3. Zeitnahes Vorgehen.
    Bereits mit der kommenden Corona-Verordnung des Landes sollten die Außengastronomie, Ferienwohnungen  und -häuser, Campingplätze, Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen und der Einzelhandel in den Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 mit erweiterten Hygienekonzepten geöffnet werden. Die Innengastronomie sollte unter vergleichbaren Bedingungen wie der Einzelhandel und Auflagen mit Sicherheits- und Testkonzept geöffnet werden. Die schrittweise touristische Öffnung der Hotels halten wir unter den Auflagen, die bereits im Sommer 2020 mit dem damaligen Stufenplan erfolgreich praktiziert wurden, ergänzt um eine Teststrategie, ebenfalls für verantwortbar. Die Genehmigung von Außenveranstaltungen sollte zumindest perspektivisch in den Blick genommen werden. Der steigende Anteil immunisierter Menschen (Impfschutz oder Wiedergenesung) sowie die flächendeckende Möglichkeit der Testungen muss Anlass sein, Schritt für Schritt und unter Einhaltung erprobter und optimierter Hygiene- und Sicherheitskonzepte, zu einer vollständigen Öffnung zu kommen und eine neue sichere Normalität zu erreichen.
  4. Sonderregelung für die Inseln.
    Das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) differenziert nicht zwischen Festland und Insellagen. Es scheint jedoch unverhältnismäßig, Inseln mit niedriger Inzidenz innerhalb eines Hoch-Inzidenz-Landkreises der dort fixierten Notbremse zu unterziehen. Die Inseln sollten im IfSG daher separat betrachtet werden.